Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.